Politikkodex

Inhalt

Warum braucht es einen Politikkodex?
1. Forderungen für Parlament und Regierung im Umgang mit Lobbyist*innen
2. Forderungen für Kandidierende, politische Mandats- und Amtsträger*innen
3. Forderungen für Parteien, bzw. für Parteienfinanzierung

Warum braucht es einen Politikkodex?

Deutschland ist Lobbyrepublik. Der Einfluss von Lobbyist*innen wächst und wird weder reguliert noch transparenter. Die Bundesrepublik wird international gerügt, weil sie keine Schritte zur Lobbyregulierung unternimmt. Die Gruppe von Staaten gegen Korruption (GRECO) bspw. bemängelt, dass sechs Jahre alte Empfehlungen bei der Korruptionsprävention noch immer nicht umgesetzt wurden. Selbst einfache Maßnahmen werden nicht ergriffen. Lobbyismus ist legitim, aber die Schieflage zwischen wenigen Profitlobbyist*innen und meist ehrenamtlichen Vereinen und gemeinwohlorientierten Gruppen wird immer größer und somit die Beeinflussung der Ministerien und Parlamente immer einseitiger.

Vor allem einfache Bürger*innen haben keine Lobby und dadurch immer mehr das Nachsehen. Aktuelle Studien bestätigen, dass zum einen der Bevölkerungsquerschnitt immer weniger im Parlament repräsentiert ist und zum anderen hauptsächlich Politik zugunsten von Unternehmen und wirtschaftlich Gutsituierten gemacht wird. Ein „großes Übergewicht wirtschaftlicher Interessen“ wurde festgestellt.

Während Menschen, die viel eher Unterstützung bräuchten, stark vernachlässigt werden, ist der Einfluss von mächtigen Interessensgruppen und Bürger*innen mit einem hohen Vermögen besonders hoch. Dieses Ungleichgewicht der Interessensvertretung schlägt sich auch innerhalb der Wirtschaft nieder. Soloselbstständige und teilweise auch die kleinen und mittleren Unternehmen haben bei weitem nicht den Zugang und die Möglichkeiten wie große Konzerne und ihre offenen aber auch getarnten Lobbyvertretungen. Anfragen an die Bundesregierungen zeigen, dass finanzstarke Akteur*innen sehr viel mehr Termine in Ministerien bekommen als bspw. zivilgesellschaftliche Gruppen. Daher ist es auch ein immer größeres Problem, dass mittlerweile nahezu alle Gesetze von der Regierung gemacht werden – eben unter Beeinflussung durch finanzstarke Lobbyinteressen.

Teilweise werden ganze Gesetzentwürfe von Lobbyist*innen geschrieben und im Gesetzgebungsverfahren übernommen. Auch der Einfluss externer, aus der Staatskasse üppig finanzierter Berater*innen ist bedenklich. Die Mehrheit im Parlament dagegen segnet Gesetzentwürfe in der Regel ohne substanzielle Veränderungen nur noch ab. Immer häufiger wechseln zudem Minister*innen, Staatssekretär*innen und Abgeordnete direkt aus ihrem Mandat in Lobbyjobs. Dies ist ebenso ein Problem wie die vielen Nebenjobs einiger Parlamentarier*innen. Denn natürlich hat dies Einfluss nicht nur auf das Zeitbudget der Abgeordneten, sondern auch konkret auf politische Entscheidungen. Ähnliches gilt für Parteien.

Spenden und Sponsoring z.B. von großen Unternehmen bzw. ihrer Anteilseigner*innen bedeuten selbstverständlich eine Einflussnahme. Ohne klare Regeln und eine Verpflichtung zu mehr Transparenz wird sich nichts ändern. Da bei der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments und der derzeitigen Regierungskoalition keine echten Schritte nach vorne zu erwarten sind, muss öffentlicher Druck entstehen. Es muss ein Kodex geschaffen werden, mit dem die Parteien und die Abgeordneten konfrontiert werden. Dieser muss zum Thema auch bei den Aufstellungen der Kandidierenden und im Wahlkampf gemacht werden.

Zudem müssen „Profis“ vorangehen und sich zu diesem Kodex verpflichten. Für Bundestagsabgeordnete gibt es dazu bereits einen Ansatz von Gerhard Schick und Marco Bülow, der von ca. 40 MdBs unterstützt wird. Dieser muss ausgeweitet und sollte auch z.B. von Kandidierenden angenommen werden. So könnten die Menschen bei einer Wahl z.B. entscheiden, nur noch Politiker*innen zu unterstützen, die sich zu einem solchen Kodex bekennen.

1. Forderungen für Parlament und Regierung

im Umgang mit Lobbyist*innen

1.1 Verbindliches, umfassendes, öffentlich im Internet einsehbares und unabhängig kontrolliertes Lobbyregister einführen. Dort müssen alle, in irgendeiner Form Einfluss nehmenden Interessensvertreter*innen registriert werden und offengelegen, über welche Budgets (pro Kund*in) sie verfügen, wer ihre Auftraggeber*innen/ Kund*innen sind und zu welchem Thema bzw. wegen welcher Angelegenheit sie mit welchen Abgeordneten, welchen Mitgliedern oder welche*n Stellen der Bundesregierung / des Bundesrats / der Landesregierung wann in Kontakt gestanden haben. Verstöße müssen spürbar sanktioniert werden.

1.2 Legislativen Fußabdruck einführen, so dass offengelegt wird, wer Einfluss im konkreten Gesetzgebungsverfahren hat.

1.3 Die Beschäftigung externer Mitarbeiter*innen und Beratungsunternehmen in Ministerien nur in Ausnahmefällen und wenn eine Begründung vorliegt, erlauben.

1.4 Gesetzesoutsourcing an Kanzleien und Agenturen nur in Ausnahmefällen und wenn eine Begründung vorliegt, erlauben.

1.5 Lobby- und Transparenzbeauftragte für Parlament und Regierung einsetzen.

1.6 In allen Bundes- und Landesministerien, im Kanzleramt, in allen Staatskanzleien, im Bundestag und in allen Landesparlamenten eine Compliance Abteilung einrichten, die Zweifelsfragen und Unklarheiten in Bezug auf das rechtlich richtige Verhalten von Minister*inne, Staatssekretär*innen, Abgeordneten etc. löst und diese rechtlich berät.

2. Forderungen für Kandidierende,

politische Mandats- und Amtsträger*innen

2.1 Sich in allen Bereichen der Amts-/Mandatstätigkeit für mehr Transparenz und Bürger*innennähe einsetzen.

2.2 Die Ausübung des Amtes oder Mandats in den Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit stellen (Das Grundgesetz verpflichtet die Abgeordneten dem Gewissen zu folgen).

2.3 Alle Nebentätigkeiten und Nebenverdienste in exakter Höhe und unter Nennung aller Auftraggeber*innen unverzüglich veröffentlichen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Anwält*innen in ihrer Anwält*innentätigkeit.

2.4 Alle entgeltlichen Nebentätigkeiten und somit Nebenverdienste stark begrenzen – vor allem Tätigkeiten, die in Bezug zum Mandat stehen. Bei zusätzlichen Einnahmen, die insgesamt ein Drittel der Diäten übersteigen, sollen die Diäten gespendet werden bis eine klare Regelung zur Deckelung von Nebenverdiensten im Parteiengesetz aufgenommen wird.

2.5 Keinerlei entgeltliche Funktionen in Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung, deren Tätigkeitsfeld das politische Fachgebiet betrifft, annehmen.

2.6 Honorare für Vorträge, Gutachten und Publikationen von Abgeordneten selbständig und nach eigenem Gewissen begrenzen.

2.7 Keine Direktspenden ab 500 Euro annehmen und Spender*innen ab 100 Euro offenlegen.

2.8 Geldwerte Zuwendungen ab einer Höhe von 100 Euro unter Nennung des Namens des/der Spender*in offenlegen.

2.9 Alle relevanten Vermögenswerte, wie z.B. Firmenbeteiligungen, die zu Abhängigkeiten oder Interessenkonflikten führen können, offenlegen.

2.10 Kontakte/Treffen mit Interessenvertreter*innen mit Nennung des Datums, des Themas, der Person, der Institution, der Agentur, der Kanzlei, der Denkfabrik etc. transparent machen (z.B. durch Veröffentlichung auf der eigenen Internetseite).

2.11 Nach Beendigung der Abgeordnetentätigkeit für mindestens zwei Jahre/nach Beendigung einer Tätigkeit in einem Ministerium für mindestens drei Jahre keiner entgeltlichen Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachgehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht, die vor allem wirtschaftlichen Partikularinteressen dient.

2.12 Die interessengeleitete Übertragung von Aktienoptionen ablehnen.

2.13 Von Unternehmen und Interessensvertreter*innen keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro annehmen.

2.14 Von Unternehmen und Interessenvertreter*innen generell keine Einladungen zu Events, wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. und Reisen annehmen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer man kommt selbst für die Kosten auf (Ausnahmen sind zu begründen, z.B. bei Essenseinladungen bei offiziellen Delegationsreisen).

2.15 Bei Terminen mit Interessensgruppen auf Ausgewogenheit achten, damit nicht nur finanzstarke und gut organisierte Gruppen Aufmerksamkeit erhalten, sondern auch Positionen angemessen berücksichtigt werden, die von keiner finanzkräftigen Lobby vertreten werden.

2.16 Mitarbeiter*innen eine Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit über einem Wert von 50 Euro nicht erteilen und sie verpflichten, sämtliche Zuwendungen anzuzeigen.

2.17 Dienstreisen ins Ausland mit einem Reisebericht öffentlich transparent machen unter Offenlegung des Reiseziels, des/der Einladenden und der Kostentragung. Flugreisen reduzieren und wenn möglich durch Videokonferenzen ersetzen.

2.18 Amts-/Mandatstätigkeit so umweltschonend wie möglich ausüben (dies gilt in besonderer Weise für Reisen und dienstliche Mobilität).

2.19 Kosten der Amts-/Mandatstätigkeit so gering wie möglich halten.

2.20 Die Mandatstätigkeit auf maximal drei Legislaturen begrenzen. Abgeordnete sollen sich in ihren Parteien dafür einsetzen, dass es für eine über diese Zeit hinausgehende weitere Aufstellung einer qualifizierten Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen in der Vertreter*innenversammlung der jeweiligen Partei bedarf.

2.21 Sich während der Amts-/Mandatstätigkeit für die Umsetzung aller hier genannten Forderungen einsetzen.

3. Forderungen für Parteien, bzw. für Parteienfinanzierung

3.1 Bisher verdeckte staatliche Parteienfinanzierung, z.B. an Fraktionen und parteinahe Stiftungen, transparent machen und begrenzen.

3.2 Obergrenze für Spenden und Sponsoring pro Jahr, Partei und Spender*in/Sponsor*in von höchstens 50.000 Euro festlegen.

3.3 Veröffentlichungspflichten deutlich senken: Sofortige Offenlegung ab 10.000 Euro (bisher 50.000 Euro), Auflistung im Rechenschaftsbericht ab 2.000 Euro (bisher 10.000 Euro) mit Information, an welche Gliederung die Spende gegangen ist.

3.4 Zentrale, öffentlich einsehbare Spendendatenbank im Internet einrichten, in der man gezielt nach Spenden suchen kann (z.B. nach Partei, Spender*in, Datum, Einzel- oder Gesamtspende in einem bestimmten Zeitraum).

3.5 Parteisponsoring in den Rechenschaftsberichten der Parteien gesondert aufführen und den gleichen Regeln wie Parteispenden unterwerfen, einschließlich einer Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Sponsoring als Betriebsausgaben.

3.6 Liste der Sponsoren von großen Parteiveranstaltungen oder Parteitagen mit genauen Beträgen im Vorfeld veröffentlichen (hierzu gehören u.a. Anzeigenkund*innen und Anmieter*innen von Ausstellungsflächen/Ständen).

3.7 Regeln für geschäftliche Tätigkeiten von Parteien festlegen, deren Einhaltung sicherstellen und die Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen offenlegen.

3.8 Die ausreichende Finanzierung von Parteien, die laut Art. 21 GG bei der politischen Willensbildung mitwirken sollen, sicherstellen, damit die Einfallstore für verdeckte Parteienfinanzierung und Lobbyeinflüsse nicht noch größer werden. Im Zuge einer Neuregelung zur besseren Finanzierung sollen Großspenden von Unternehmer*innen verboten werden.

3.9 Jede vor oder nach Wahlen mit irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache demokratisch legitimieren, indem auf der jeweils örtlich zuständigen Vertretungsebene eine Abstimmung unter den jeweiligen Mitgliedern der Partei stattfindet.

3.10 Die Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium öffentlich und transparent prüfen, welches Sanktionen rechtssicher verhängen kann.


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