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Zu wenig bezahlbarer Wohnraum – Entwicklung verschlafen
Es war lange absehbar, dass bezahlbares Wohnen in Deutschland wieder zur sozialen Frage wird. Die letzten Bundesregierungen haben das Thema leider komplett verschlafen. Während manche Regionen unter starker Abwanderung leiden, gibt es heute in vielen Kommunen eine große Wohnungsnot. Die Zahl der gebauten Wohnungen steigt zwar – zu häufig sind dies jedoch teure Eigentumswohnungen und Appartements für Wohlhabende. Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt dagegen immer weiter. Dies betrifft vor allem Menschen mit geringen Einkommen, Alleinerziehende, Familien, Studierende und Auszubildende. In deutschen Großstädten fehlen insgesamt 1,9 Mio. bezahlbare Wohnungen. Drastische Mieterhöhungen und überteuerte Sanierungen verdrängen Bewohner*innen aus ihren bezahlbaren Wohnungen und aus ihren Wohngegenden. Besonders die mit Mieterhöhungen gekoppelten Sanierungen sind eine milliardenschwere Umverteilung von unten nach oben.
Die Mieten steigen deutlich stärker als die Einkommen. Immer mehr Mieter*innen müssen 40% oder mehr ihres Einkommens allein für die Miete aufwenden und haben dadurch weniger Geld zum Leben. Gleichzeitig werden in größeren Städten immer mehr Wohnungen von Wohlhabenden lediglich als Zweit- oder Drittwohnung genutzt und stehen den größten Teil des Jahres leer. Die örtliche Bevölkerung findet keinen bezahlbaren Wohnungen mehr und wird in die Randbezirke gedrängt. Eine katastrophale Entwicklung, die eine weitere Spaltung der Gesellschaft vorantreibt. Ein weiteres Beispiel ist das sich massiv verschärfende Problem der Wohnungslosigkeit. Die BAG Wohnungslosenhilfe schätzt, dass 2016 etwa 860.000 Menschen ohne Wohnung waren und prognostiziert für 2018 1,2 Mio. Wohnungslose.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket gegensteuern!
Die Politik mag das Problem erkannt haben, die angekündigten Maßnahmen sind jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Nachholbedarf ist durch die jahrelange Vernachlässigung des Themas viel zu hoch. Besonders wichtig ist der Erhalt von bestehendem, günstigem Wohnraum, da der Bestand an Wohnungen wesentlich höher ist als die Neubauquote. Es müssen daher umgehend Maßnahmen ergriffen werden, die den Spielraum für Mieterhöhungen und somit Verdrängung drastisch reduzieren. Daneben muss die Schaffung von günstigem, neuem Wohnraum durch stärkere Unterstützung und effektive Maßnahmen deutlich angekurbelt werden. Hierbei ist nicht nur Neubau gemeint, sondern auch eine Umwandlung von leerstehenden oder nicht effektiv genutzten Gebäuden in Wohnraum.
Boden ist keine Ware. Er ist nicht vermehrbar. Die Politik muss die Grundstücksvergabe neu regeln. Genossenschaften und städtischer Wohnungsbau müssen gefördert und bei der Grundstücksvergabe priorisiert behandelt werden!
Das Projekt bezahlbarer Wohnraum muss nicht nur kurzfristig mit deutlich mehr finanziellen Mitteln und einem konsequenteren Maßnahmenpaket unterfüttert, sondern auch dauerhaft angelegt werden. Viele Menschen sind ihren Quartieren verbunden. Eine zunehmende räumliche Entwurzelung und Entmischung birgt sozialen Sprengstoff. Dies gilt auch beim Thema Obdachlosigkeit, mit dem sich die Bundesregierung noch überhaupt nicht auseinandergesetzt hat. Erfolg bei der Lösung des Wohnungsproblems wird man nur haben, wenn man einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und eine langfristigere Perspektive einnimmt!
Die Progressive Soziale Plattform fordert:
Mietrecht und Mietende stärken!
1. Schutz vor krassen Mieterhöhungen: Vermieter*innen dürfen höchstens alle 5 Jahre statt alle 3 Jahre die Miete um höchstens 10% statt 20% erhöhen.
2. Mieter*innenfreundliche Sanierungen: Abschaffung der Modernisierungsumlage und stärkere öffentliche Förderung von energetischen Sanierungen. Andere als energetische Modernisierungsmaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung der Mieter*innen erfolgen.
3. Effektive Mietpreisbremse bei Neuvermietungen: Flächendeckend, ohne Ausnahmen und zeitliche Befristungen bzw. Verjährungen. Möblierungszuschläge müssen klar definiert und stark begrenzt werden, um eine einfache Umgehung zu verhindern. Überhöhte Neuvermietungspreise müssen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, durch die Kommunen überprüfbar sein, zu massiven Sanktionen führen und den Mieter*innen vollzuständig rückerstattet werden.
4. Kündigungsschutz stärken: Eigenbedarfsrecht massiv einschränken. Verlängerung der Schutzfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf 10 Jahre. Lebenslanger Kündigungsschutz für Menschen ab 63 Jahren. Bei Zahlungsverzug zugleich fristlos und ordentlich zu kündigen, wird verboten.
5. Reform der Vergleichsmiete: Anhebung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete auf mindestens 10 Jahre statt wie bisher 4 Jahre, so dass die hohen Neuvermietungsmieten der letzten Jahre nicht mehr einen so stark erhöhenden Einfluss auf die Vergleichsmiete haben und der mietspiegelbedingte Anstieg der Mieten sich verlangsamt. Erlass verbindlicher Kriterien für einen qualifizierten Mietspiegel, den alle Kommunen verbindlich einführen und kontrollieren müssen.
6. Automatische jährliche Anpassung des Wohngelds an die Preisentwicklung: Nur alle sechs bis sieben Jahre einmal zu erhöhen, ist nicht mehr ausreichend.
7. Verpflichtende Mieter*innenvertretungen in den Aufsichtsräten von Wohnungsbaukonzernen: Dies betrifft Unternehmen mit mind. 1000 Wohneinheiten.
8. Etablierung von Mieter*innenunionen prüfen: Als Art Gewerkschaften für die Mieter*innen für Rechte und Standards kämpfen und durch kollektive Taktiken Verbesserungen gegenüber den Eigentümer*innen durchzusetzen. Einbindung der bestehenden Mieter*innenvereine und -beratungsstellen. Anpassung des Rechts, z.B. durch Etablierung eines geschützten Mietstreikrechts und von Mitbestimmungsrechte.
9. Soziale Einrichtungen, kulturelle Projekte und Kleinst- und Kleinunternehmen vor Verdrängung schützen: Klar definierten Kündigungsschutz erlassen und Mieterhöhungen begrenzen.
Kehrtwende in der Bodenpolitik einleiten!
10. Vorrang von gemeinwohlorientierten Trägern bei der Vergabe von Grundstücken: Es darf nicht nur der/die Bieter*in das Grundstück bekommen, der*die den höchsten Preis zahlen kann. Kommunale Grundstücke dürfen nur noch in Erbpacht an sozial orientierte Bauherren vergeben werden.
11. Gemeinnützigen Bodenbesitz stärken: Entwicklung eines Bodenfonds des Bundes, um Kommunen langfristig den Ankauf von Grundstücken zu ermöglichen und Förderung von lokalen Bodenfonds.
Gemeinnützigen Wohnungsmarkt wiederbeleben!
12. Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz festschreiben: Wohnen ist ein Menschenrecht.
13. Sozialen Wohnungsbau ausbauen und bestehende Sozialwohnungen erhalten: Mindestens 6 Mrd. Euro investieren – vor allem in zentralen Lagen – und an unbefristete Sozialbindungen koppeln. Bestehende Sozialwohnungen durch eine Verlängerung der Sozialbindungen gegen Ausgleichszahlungen erhalten und damit weniger Umzüge nötig machen. Quoten für verpflichtenden Anteil sozial gebundener Wohnungen bei größeren Neubauprojekten in Großstädten festlegen.
14. Massive finanzielle Förderung von gemeinnützigem Wohnen: Schaffung eines Bundesfonds zu Bezuschussung von kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften. Wiedereinführung der Ende 1989 aufgehobenen Wohnungsgemeinnützigkeit.
15. Stärkere Förderung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende: Fördergelder zur Verfügung stellen und gemeinnützige Träger initiieren.
16. Stärkere Berücksichtigung von vom Markt ausgegrenzten Mieter*innen: Mehr Belegungsrechte für Kommunen zur Wohnraumversorgung von auf dem Wohnungsmarkt diskriminierten Mieter*innen.
17. Konsequente Bekämpfung der wachsenden Obdachlosigkeit: Ausbau von Beratungsstellen, Therapieplätzen, Plätzen für betreutes Wohnen und mehr Sozialarbeiter*innen. Aufbau von kommunalen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust. Festlegung eines bestimmten Anteils sozialgebundener Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Haushalte.
18. Bezahlbares Wohnen in Immobilien des Bundes: Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) in eine sozialorientierte Wohnungsbaugesellschaft umwandeln.
Spekulation mit Wohnraum bekämpfen!
19. Keine Ausnahmen bei der Grunderwerbssteuer: Keine Möglichkeit mehr für die Immobilienbranche durch „Share-Deals“ (also dem Erwerb von Grundstücksanteilen von weniger als 95 Prozent) die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Die Spekulationssteuer muss auch nach zehn Jahren gelten.
20. Spekulativen Leerstand verhindern: In angespannten Regionen sollten die Kommunen nach sechsmonatigem, spekulativem Leerstand die Wohnungen zwangsweise wieder dem Mietmarkt zuführen.
21. Offenes Mieten- und Immobilienregister: Stärkung der Mieter*innen durch mehr Transparenz und Bekämpfung von preistreibender Geldwäsche im deutschen Wohnungsmarkt.
22. Einschränkung des Wohnungskaufs durch ausländische Investoren: Einen Riegel vor die reine Renditeorientierung großer internationaler Immobilienunternehmen.
23. Stärkung des Milieuschutzes: Beendigung der Genehmigungsfreiheit bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen durch Vorkaufsrecht der Mieter*innen innerhalb von sieben Jahren.
24. Schnelles Bauen: Bessere personelle Ausstattung der Baubehörden. Bauherren müssen erteiltes Baurecht nutzen und dürfen Baugrundstücke nicht länger als ein Jahr unbebaut lassen.
25. Lobbyismus einschränken: Deutlich stärkere Berücksichtigung der Interessen von Mieter*innen durch politische Entscheidungsträger*innen. Klare Einschränkung des Einflusses von finanzstarken Immobilienunternehmen bzw. ihrer Interessensvertreter*innen.
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